Kosten

…in Frage und Antwort
Entstehen Kosten durch den Erstkontakt?

Nein. Wir berechnen keine Kosten dafür, wenn Sie uns lediglich einmal gesprochen haben wollen, bevor Sie eine Erstberatung mit uns buchen. Egal, ob Sie uns anrufen oder um einen Rückruf gebeten haben.

Was kostet die Erstberatung?

Für eine anwaltliche Erstberatung berechnen wir maximal 250 € (inkl. 19% USt). Wenn Sie Unternehmer sind, können höhere Kosten entstehen, hierauf würden wir aber vorher hinweisen.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gern auch die Anfrage auf Kostendeckung für Sie.

Was ist eine Erstberatung?

Im Rahmen der Erstberatung beraten wir Sie rechtlich. Die Erstberatung findet erst nach Buchung eines Erstberatungsgesprächs statt. Dieses findet in aller Regel per Videokonferenz oder telefonisch statt. Unterlagen sichten wir im Rahmen der Erstberatung bzw. im Vorfeld hierzu nur nach gesonderter Absprache.

Welche Kosten entstehen bei unserer Beauftragung?

Natürlich kommt es immer auf den Fall an, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Deshalb und für die größtmögliche Kostentransparenz werden wir auch nur auf Grundlage von Vergütungsvereinbarungen tätig. Möglich ist eine Abrechnung nach Zeit, pauschal, nach dem Gegenstandswert auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder eine Kombination der Abrechnungsmethoden.

Auch bei einer Tätigkeit als Mediatoren rechnen wir grundsätzlich auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ab. Diese sieht regelmäßig eine Vergütung nach Zeitaufwand und für den Fall der erfolgreichen Einigung eine Vergleichsgebühr nach dem Gegenstandswert vor.

Die Kosten immer im Blick

Wir rechnen unsere Tätigkeit ausschließlich auf Grundlage von Vergütungsvereinbarungen ab. Eine Ausnahme ist die anwaltliche Erstberatung.

Wir geben Ihnen jederzeit gern einen Kostenüberblick.

Nehmen Sie zu diesen oder weiteren Fragen gern Kontakt auf.

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