Kosten der Beratung und Vertretung.
Wir sprechen vorher über die Vergütung.
Beratung und Vertretung
Die Erstberatung kostet max. 226,10 EUR inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%). Im bestimmten Umfang sichten wir im Rahmen der Erstberatung auch Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Für sich anschließende Tätigkeiten vereinbaren wir mit Ihnen ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung.
Prozessführung
In gerichtlichen Verfahren sind Rechtsanwälte verpflichtet, mindestens die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren zu verlangen. Sollten diese den zu erwartenden Umfang unserer Tätigkeit nicht abdecken können, werden wir mit Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung besprechen.
Mediation in Erbsachen
Die Mediation in Erbsachen bieten wir je nach Bedeutung der Sache und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer der Mediation stundenweise beginnend mit 150 EUR inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) an. Auch hier gilt, dass eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, bevor Kosten anfallen.