Unser Fokus liegt auf dem Erbrecht.
Testament und Erbvertrag
Testament, Ehegattentestament, Unternehmertestament, Behindertentestament, Testamente mit Auslandsbezug oder Testamente für Geschiedene oder Erbverträge – wir beraten Sie.
Erbauseinandersetzungen
Als Rechtsanwälte und Mediatoren setzen wir uns für Sie ein. Damit Sie zu guten Lösungen kommen.
Gerichtliche Vertretung
Wir vertreten Sie vor allen deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten in Erbsachen.
Ihre Berater:
Erbrecht ist Vertrauenssache.
Daniel D. Steltzer, LL.M. (Stellenbosch)
Rechtsanwalt + Mediator (zert.)
“Als Rechtsanwalt für Erbrecht und Mediator setze ich mich für Lösungen ein, die klar und zufriedenstellend sind . Nicht immer einfach, aber jeden Tag spannend!”
Anette Steltzer
Rechtsanwältin + Mediatorin (zert.)
“Als Rechtsanwältin für Familien- und Erbrecht sowie Mediatorin freue ich mich, wenn ich für meine Mandanten etwas erreichen kann. Denn gerade familiäre Probleme werden häufig als besonders belastend empfunden.”
Vererben und Vorsorge.
(Unternehmer-)Testament
Vorweggenommene Erbfolge
Unternehmensnachfolge
Stiftungsrecht
(Unternehmer-)Vorsorge
Testamentsvollstreckung
Der letzte Wille ist entscheidend – wenn er wirksam ist...
Ob ein Testament rechtsgültig errichtet wurde, hängt zunächst davon ab, ob die gesetzlichen Formvorschriften beachtet wurden. Viele wissen, dass der Gang zum Notar für die Wirksamkeit eines Testaments nicht notwendig ist. Das Testament kann auch handschriftlich erstellt werden.
Aber auch der Inhalt ist natürlich entscheidend. Welche Regelungen sollen für das Erreichen welcher Ziele getroffen werden? Was hat es mit Begriffen wie Vorerbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung und Testamentsvollstreckung auf sich und kann man Auflagen machen oder jemanden enterben? Die richtige Gestaltung des Testaments ist eine Kunst und vieles muss bedacht werden.
Der Erbvertrag muss notariell errichtet werden. Im Gegensatz zum normalen Testament ist er in aller Regel nicht frei widerruflich und wird meist mit anderen Geschäften oder einem Ehevetrag verbunden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Wenn Sie es erledigt haben, werden Sie sich besser fühlen. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und gestalten Ihre individuellen Vorsorgeunterlagen für Sie.
Vorsorgevollmacht od. Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Immobilien, Gesellschaften und Auslandsvermögen
Wir beraten und vertreten Sie auch bei komplexen Beziehungen, internationalen Erbfällen und hohen Vermögenswerten.
Erbe, Nachlass, Pflichtteil.
Erben oder ausschlagen?
Erbauseinandersetzung
Pflichtteil
Testament anfechten?
Pflichtteil?
Sind Sie der Meinung, dass es bei der Errichtung eines Testaments nicht mit rechten Dingen zugegangen ist oder sind Sie oder Ihr Kind als Pflichtteilsberechtigte übergangen worden? Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht. Gerne rufen wir Sie zurück!


DAher gerne eine Empfehlung von mir.“
